Nutzungsänderung

Nutzungsänderung Ferienwohnung
Nutzungsänderung Ferienwohnung

Die Umnutzung einer Wohnung oder Gewerbeimmobilie zu einer Ferienwohnung

ist eines der Themen, bei dem am meisten Unsicherheiten bestehen und sehr viele Rückfragen zu kommen.

Auch hier gilt, genau wie beim Thema Steuern: Am besten gleich mit einem Profi sprechen.
Daher habe ich Bastian Zimmermann von planungswert.de gebeten, einen Gastbeitrag zu schreiben.

Bastian ist wirklich ein Profi in diesem Bereich, der schon viele Vermieter erfolgreich bei der Nutzungsänderung zur Ferienwohnung betreut hat. Seine Firma Planungswert beschäftigt deutschlandweit Architekten.

Was mir besonders gut gefällt, ist die sehr strategische und ganzheitliche Herangehensweise. Es werden nicht, wie anderenorts, einfach die Anträge eingereicht, sondern wirklich eine Strategie entwickelt, auch im Umgang mit Ämtern, Behörden und Eigentümern. Eine Umnutzung macht man schließlich nur einmal und dann sollte es ja funktionieren, oder?

Die Ambition von Planungswert ist, wirklich alles mögliche zu versuchen, im Interesse einer erfolgreichen Umnutzung. So kommt es auch nicht selten vor, dass Kunden anderer Anbieter nach erster Absage des örtlichen Bauamtes, anschließend zusätzlich die Leistung von Planungswert in Anspruch nehmen. Genau deshalb denke ich, ist Bastian mit seinem Team der richtige, um es von vornherein richtig anzugehen.

Für die Community hat er ein besonderes Angebot:

Vorabprüfung der Umnutzung potentieller Ferienwohnungen

Für € 150,- zzgl. MwSt. gibt es eine sehr schnelle Analyse und Auswertung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit unter Berücksichtigung von Bau- und Planungsrecht einschließlich lokaler Satzungen. Dies gibt euch Sicherheit, wenn ihr vor Anmietung oder Kauf schon die Wahrscheinlichkeit einschätzen könnt. Besonders beim Arbitrage-Modell wertvoll, um auf dieser Basis eine Strategie im Umgang mit dem Vermieter zu erarbeiten.

Und nun viel Spaß mit dem Gastbeitrag von Bastian, die Kontaktdaten findet ihr ganz unten.
Schreibt ihn bei Fragen gern direkt an, er hilft wirklich schnell und unkompliziert bei eurer Situation weiter.

Beitrag Bastian Zimmermann von planungswert.de:

EXPERTEN FÜR NUTZUNGSÄNDERUNGEN ZU FERIENWOHNUNGEN

Sie träumen davon, Ihre Immobilie in eine einträgliche Ferienwohnung umzuwandeln, doch die bürokratischen Hürden und Antragsverfahren erscheinen überwältigend? Bei Planungswert sind wir spezialisiert auf die Bewältigung der komplexen Antragsverfahren und Risiken, die mit der Umwandlung von Immobilien in Ferienwohnungen verbunden sind, insbesondere im Bereich der Arbitrage.

Unsere Dienstleistungen konzentrieren sich auf:

  • ANALYSE UND RISIKOBEWERTUNG SCHON VOR KAUF/ANMIETUNG
    Unser erfahrenes Team führt eine gründliche Analyse durch, um potenzielle Risiken und Herausforderungen im Zusammenhang mit Arbitrage-Geschäften zu identifizieren und zu bewerten, damit Sie gut informierte Entscheidungen treffen können. Wir stehen Ihnen dabei bereits bei der Immobiliensuche zur Seite.
  • ANTRAGSVERFAHREN
    Wir navigieren durch den komplexen Dschungel der Antragsverfahren und behördlichen Genehmigungen, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt den geltenden Vorschriften entspricht und reibungslos genehmigt wird.
  • RISIKOMANAGEMENT UND COMPLIANCE
    Wir unterstützen Sie dabei, Risiken zu minimieren und Compliance-Anforderungen zu erfüllen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und Ihr Projekt erfolgreich abzuschließen.
  • BERATUNG UND STRATEGIEENTWICKLUNG
    Unser Team steht Ihnen mit fundiertem Fachwissen zur Seite, um eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln, die Ihren individuellen Anforderungen und Zielen gerecht wird und gleichzeitig potenzielle Schwierigkeiten im Arbitrage-Bereich antizipiert.
  • KOMMUNIKATION MIT BEHÖRDEN
    Wir übernehmen die Kommunikation mit den relevanten Behörden und stellen sicher, dass alle erforderlichen Dokumente und Informationen korrekt und fristgerecht eingereicht werden, auch im Kontext von Arbitrage-Aktivitäten, denn wir kennen einschlägige Urteile und wissen wie wir erfolgreich argumentieren können.

Stellen Sie sich doch selber die Frage: Sie investieren in eine Wohnung, gehen einen Mietvertrag ein und bestellen vielleicht schon die ganzen Möbel. Wollen Sie diesen Invest nicht bestmöglich schützen? Eine erfolgreiche Beantragung hat auch viel mit Erfahrung in diesem Sektor zu tun, denn oft hat man das Gefühl beim Bauamt eine Nutzung anzufragen, die nicht gerne gesehen ist.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Vertrauen Sie Planungswert, um die Antragsverfahren und Risiken im Zusammenhang mit der Umwandlung Ihrer Immobilie in eine Ferienwohnung für Arbitrage-Geschäfte erfolgreich zu bewältigen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren und einen Beratungstermin zu vereinbaren.

IST EINE UMNUTZUNG NOTWENDIG? VIELE BETREIBEN IHRE FERIENWOHNUNG DOCH EINFACH SO!

Die rechtliche Dimension von Ferienwohnungen ist oft komplex und kann schnell zu rechtlichen Problemen führen. Hier sind einige wichtige Aspekte zu beachten:

  1. Genehmigungspflicht: In Deutschland ist die kurzfristige Vermietung von Wohnraum an Feriengäste baurechtlich genehmigungspflichtig. Eine nicht genehmigte Nutzung kann zu empfindlichen Geldbußen und zur Schließung der Ferienwohnung führen.
  2. Gesetzliche Bestimmungen: Die Vermietung von Wohnraum als Ferienunterkunft unterliegt gesetzlichen Vorschriften und Auflagen, die je nach Standort variieren können. Eine nicht ordnungsgemäße Einhaltung dieser Vorschriften kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  3. Versicherungsschutz: Eine nicht genehmigte Ferienwohnung kann den Versicherungsschutz der Immobilie gefährden. Im Falle von Schäden oder Unfällen könnten Versicherungsansprüche abgelehnt werden, was zu erheblichen finanziellen Verlusten führen kann.
  4. Nachbarschaftliche Konflikte: Nicht genehmigte Ferienwohnungen können zu Konflikten mit den Nachbarn führen, insbesondere wenn sie zu Lärmbelästigung oder anderen Störungen führen. Dies kann zu Beschwerden und rechtlichen Schritten seitens der Nachbarn führen.
  5. Haftungsrisiko: Als Betreiber einer nicht genehmigten Ferienwohnung tragen Sie ein erhöhtes Haftungsrisiko. Im Falle von Unfällen oder Verletzungen könnten Sie für Schadenersatzforderungen haftbar gemacht werden, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.
  6. Strafrechtliche Konsequenzen: Im Falle von Personenschäden handelt ein Betreiber einer illegalen Ferienwohnung regelmäßig vorsätzlich. Das kann insbesondere wenn es zu empfindlichen Personenschäden kommt zu strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zu Haftstrafen führen.

Insgesamt ist es wichtig zu erkennen, dass die Nutzung einer Immobilie als Ferienwohnung rechtlichen Bestimmungen unterliegt. Eine ordnungsgemäße Umnutzung und Einhaltung der geltenden Vorschriften ist entscheidend, um rechtliche Probleme und finanzielle Risiken zu vermeiden.

WELCHE VORTEILE HAT EINE UMNUTZUNG ZUR FERIENWOHNUNG

und wie kann ich den Vorgang einem Vermieter schmackhaft machen?

Denken Sie darüber nach, Ihre Immobilie in eine Ferienwohnung umzuwandeln? Hier erfahren Sie, warum dies ein echter Gewinn sein kann, sowie Tipps, wie Sie Vermieter überzeugen können:

  1. Mehrere Einkommensquellen: Die Umwandlung Ihrer Immobilie in eine Ferienwohnung eröffnet neue Einkommensmöglichkeiten. Durch die Vermietung an Kurzzeitgäste können Sie potenziell mehr verdienen als bei traditionellen Langzeitmieten.
  2. Flexibilität und Kontrolle: Ferienwohnungen bieten Eigentümern mehr Flexibilität. Sie können selbst bestimmen, wann Sie Ihre Immobilie vermieten möchten, um sie für persönliche Aufenthalte zu nutzen oder Daten für Wartungsarbeiten zu blockieren.
  3. Höhere Mietpreise: Ferienwohnungen erzielen oft höhere Mietpreise pro Nacht im Vergleich zu Langzeitmieten. Mit der richtigen Vermarktung und Ausstattung können Sie Gäste anlocken, die bereit sind, für ein besonderes Erlebnis einen Aufpreis zu zahlen.
  4. Steuerliche Vorteile: Je nach Standort und lokalen Vorschriften können sich aus der Vermietung einer Ferienwohnung steuerliche Vorteile ergeben. Konsultieren Sie einen Steuerexperten, um potenzielle Abzüge und Vorteile zu erkunden.
  5. Eigennutzung: Im Gegensatz zu traditionellen Mietverhältnissen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ferienwohnung für persönliche Urlaube zu nutzen, wenn sie nicht vermietet ist. Es ist, als hätten Sie ein Ferienhaus, das sich selbst finanziert.

Wie überzeugen Sie nun Vermieter, diese Option zu erwägen?

  1. Betonen Sie den finanziellen Vorteil: Zeigen Sie Vermietern das Potenzial für die Werterhöhung der Immobilie im Vergleich zu Langzeitmieten auf. Präsentieren Sie Marktforschungsergebnisse und Mietprognosen, um die finanziellen Vorteile zu verdeutlichen.
  2. Flexibilität hervorheben: Versichern Sie Vermietern, dass die Umwandlung in eine Ferienwohnung keine Kontrollverlust bedeutet. Betonen Sie die Seriosität in der Verwaltung ihrer Immobilie und das Interesse, auch als Mieter, den Zustand der Immobilie zu schützen.
  3. Risikominderung bieten: Adressieren Sie Bedenken hinsichtlich Sachschäden oder Leerstände, indem Sie über Versicherungsoptionen, Sicherheitsleistungen und Screening-Prozesse für Gäste sprechen.
  4. Einen professionellen Plan vorlegen: Stellen Sie einen detaillierten Plan bereit, in dem erläutert wird, wie Sie die Immobilie verwalten, Gästeanfragen und Buchungen bearbeiten und sicherstellen, dass alle lokalen Vorschriften eingehalten werden.
  5. Referenzen und Erfolgsgeschichten bereitstellen: Teilen Sie Referenzen oder Fallstudien von anderen Immobilienbesitzern, die ihre Immobilien erfolgreich in Ferienwohnungen umgewandelt haben und positive Ergebnisse erzielt haben.

Durch eine effektive Kommunikation der Vorteile und die Ansprache potenzieller Bedenken können Sie Vermietern überzeugend darlegen, warum die Umwandlung einer Immobilie in eine Ferienwohnung eine lohnende Möglichkeit ist.

DER TYPISCHE ABLAUF

  • MEILENSTEIN 1:Sie haben eine Interessantes Objekt gefundenHerzlichen Glückwunsch! Die Entdeckung eines vielversprechenden Objekts ist der erste Schritt zu erfolgreichen Arbitragemöglichkeiten. Nun ist es an der Zeit, Ihre Strategien zu nutzen, um das volle Potenzial dieser Gelegenheit auszuschöpfen.Gründliche Analyse: Beginnen Sie mit einer gründlichen Analyse des Objekts und seiner zugrunde liegenden Märkte. Identifizieren Sie Preisunterschiede, Volatilität und Trends, die potenzielle Arbitragemöglichkeiten darstellen könnten.Risikomanagement mit uns als Partner: Bevor Sie handeln, können wir für Sie das Objekt analysieren. Es handelt sich dabei um eine oberflächliche Analyse bei der wir Ihnen eine Risikoeinschätzung für ein Genehmigungsverfahren liefern. Neben einer prognostizierten Wahrscheinlichkeit als Prozentzahl begründen wir unsere Analyse für Laien verständlich.
  • Sie mieten das Objekt, was Ihr Vermieter wissen mussWenn Sie ein Objekt mieten, um Arbitragegeschäfte durchzuführen, gibt es wichtige Informationen, die Ihr Vermieter kennen sollte. Hier sind einige Punkte, die Sie mit Ihrem Vermieter besprechen sollten:
    1. Sie benötigen folgende Zeichnungen von dem Objekt: Grundriss (von allen Geschossen, also nicht nur von dem Geschoss mit der Wohnung), Schnitt und Ansichten. Achten Sie darauf, dass insbesondere die Grundrisse alle Maßketten einschließlich Angaben für Fenster enthalten sollten.
    2. Sollten keine Zeichnungen vorhanden sein benötigen Sie eine Vollmacht vom Vermieter die Bauakte einsehen zu können
    3. Für einen Antrag in Ihrem Namen benötigen Sie eine Vollmacht vom Vermieter für den Bauantrag
    4. Wir benötigen vom Vermieter alle relevanten Informationen für den Bauantrag. Das sind Name des Besitzers (ggf. von der Firma) und die Adresse.
    5. Wir empfehlen Ihnen ein speziell für diesen Zweck verfassten Mietvertrag. Sollten Sie keinen haben, wenden Sie sich am Besten an einen Anwalt oder viele Coaches aus der Szene bieten ebenfalls Vorlagen dafür.
    Machen Sie sich keine Sorgen in Hinsicht auf die Fülle der Unterlagen, die Sie anfragen. Wenn Sie wissen was Sie brauchen, vermitteln Sie Professionalität und das ist genau das was der Vermieter sucht.MEILENSTEIN 2:
  • MEILENSTEIN 3:Sie beauftragen uns mit der Erstellung des BauantragesAußer dem Mietvertrag benötigen wir die vorab vom Vermieter besorgten Unterlagen. Dazu benötigen wir noch einen aktuellen Katasterauszug, der in den meisten Bundesländern online erwerbbar ist. Ansonsten erhalten Sie diesen von Ihrem Katasteramt oder öffentlich bestellten Vermessern
  • Wir erstellen den AntragWir brauchen dafür im Normalfall etwa 4 Wochen, in Ausnahmefällen kann es aber auch mal etwas länger dauern, aber auch das sollte sich auf 8 Wochen beschränken.Wir stellen Ihnen dabei durchgehend aktuelle Informationen über den Prozess zur Verfügung und sind auch für Sie erreichbar. Bei Bedarf stellen wir die Informationen in einem Projektraum von unserem Kollaborationstool zur Verfügung, wo Sie alle Ihre Projekte mit uns einsehen und mit uns besprechen können.MEILENSTEIN 4:
  • MEILENSTEIN 5:Der Antrag ist fertigJe nach Bundesland und Bauamt senden wir Ihnen diesen zu, oder versenden diesen digital an das Bauamt. Sollten wir den Antrag an Sie senden, müssen Sie diesen noch unterschreiben, denn Sie sind der Antragsteller und wir der Entwurfsverfasser. Bei einer digitalen Versendung benötigen wir entweder signierte Dokumente oder eine Vollmacht für das Amt. Wie das im Detail läuft, klären wir mit Ihnen ab.
  • Die Genehmigung ist daIn der Regel müssen Sie jetzt noch den „Baubeginn“ und die „Aufnahme der Nutzung“ anzeigen. Beides sind notwendige Schritte, damit die Nutzungsänderung ihre rechtliche Wirkung entfaltet. Beachten Sie dabei die Fristen.MEILENSTEIN 6:

LAST BUT NOT LEAST: UNSERE PREISE

Was kostet eine Nutzungsänderung zur Ferienwohnung?

  • VORABPRÜFUNG€ 150,- zzgl. MwSt.Analyse und Auswertung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit unter Berücksichtigung von Bau- und Planungsrecht einschließlich lokaler Satzungen
  • BAUANTRAG FÜR EINE NUTZUNGSÄNDERUNG VON EINER WOHNUNG ODER FUNKTIONSEINHEIT€ 2000,- zzgl. MwSt.Erstellen der Antragsunterlagen inklusive Reproduktion der gelieferten Zeichnungen.
  • WEITERE WOHNUNG€ 500,- zzgl. MwSt.Sollten mehrere Wohnungen auf einmal in Ihrem Antrag umgenutzt werden, machen wir das natürlich gerne für Sie

Rabatte

  • VORKASSE 5% RabattZahlung vorab bei Auftragserteilung
  • BEAUFTRAGUNG VON 5 BAUANTRÄGEN MIT VORKASSE